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Elektronisches Patientendossier (EPD)
Eröffnen Sie Ihr EPD bequem von zu Hause aus
Eine komplett digitale Identifikation zur Eröffnung eines EPD ist derzeit für Einwohnerinnen und Einwohner der folgenden Kantone möglich:
Alternatives Verfahren zur Eröffnung eines EPD für andere Kantone
Für Kantone, die noch keine digitale Identifikation unterstützen, bieten wir alternativ eine EPD-Identifikation vor Ort an.
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1. Antragsformular ausfüllen
Loggen Sie sich in Ihr SwissID-Konto ein oder richten Sie ein neues ein. Laden Sie das EPD-Antragsformular herunter und füllen Sie dieses aus. Bitte geben Sie Ihre Zustimmung für den Zugriff auf das EPD.
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2. Persönliche Vorsprache
Gehen Sie zur nächstgelegenen Identifikationsstelle, die für das EPD zertifiziert ist, um Ihr Antragsformular und eine Kopie Ihres Ausweises bestätigen zu lassen.
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3. Patientendossier eröffnen
Sie können jetzt Ihr elektronisches Patientendossier bei der zuständigen Stammgemeinschaft Ihrer Region eröffnen.
Informationen erhalten Sie direkt auf der Webseite Ihrer Stammgemeinschaft gemäss Auflistung unten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist SwissID neu auch EPD-Anbieterin?
Nein. Die SwissID stellt lediglich das Identifikationsmittel als sicheren Zugang zum elektronischen Patientendossier dar. SwissID selbst ist kein EPD-Anbieter. Bei Fragen zum Patientendossier, wenden Sie sich deshalb bitte direkt an Ihre gewünschte Stammgemeinschaft.
Kann ich selbst entscheiden, bei welcher Stammgemeinschaft ich mein EPD eröffnen möchte?
Obwohl Sie in Ihrer Wahl nicht eingeschränkt sind, empfehlen wir Ihnen aus praktischen Gründen, wie z.B. den unterstützten Sprachen, ein EPD bei einer Stammgemeinschaft zu eröffnen, die regional auf den Kanton ausgerichtet ist, in dem Sie wohnen. Es ist jedoch durchaus möglich, dass eine Stammgemeinschaft das EPD nur für Personen aus einer bestimmten Region eröffnet. Mehr dazu finden Sie unter patientendossier.ch.
Gibt es ein Mindestalter, um das elektronische Patientendossier nutzen zu können?
Um ein Patientendossier eröffnen zu können, ist eine geprüfte SwissID-Identität erforderlich. Diese kann altersunabhängig angelegt werden. Bezüglich Vorgaben zum Mindestalter für die Eröffnung eines EPD informieren Sie sich bitte bei Ihrer Stammgemeinschaft.
Ich habe bereits eine Identität, die persönlich geprüft wurde, aber mir wird mitgeteilt, dass meine Identität noch nicht für den Zugriff auf das elektronische Patientendossier freigeschaltet bzw. qualifiziert ist, woran liegt das?
Ihre Identität muss mit einem für das elektronische Patientendossier zertifizierten Verfahren überprüft worden sein. Wählen Sie dazu ein Verfahren, welches auf dieser Seite beschrieben wird.
Weshalb kann die Identifikation für das EPD nicht mit einer Deutschen Identitätskarte durchgeführt werden?
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass für die Eröffnung eines EPD das Geschlecht angegeben werden muss. Diese Angabe fehlt jedoch auf der Deutschen Identitätskarte. Deshalb ist dieses Ausweisdokument nicht für die Identifikation für das EPD zugelassen. Verwenden Sie stattdessen einen Deutschen Reisepass.