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Elektronisches Patientendossier (EPD)

Ihr elektronisches Patientendossier (EPD) können Sie ab jetzt in der ganzen Schweiz digital eröffnen.

EPD kostenlos eröffnen

Eine digitale EPD-Eröffnung ist derzeit für die Einwohnerinnen und Einwohner der folgenden Kantone kostenlos möglich:

  • Wappen des Kantons Aargau
    Aargau
  • Wappen des Kantons Appenzell Ausserrhoden
    Appenzell Ausserrhoden
  • Wappen des Kantons Appenzell Innerrhoden
    Appenzell Innerrhoden
  • Wappen des Kantons Basel-Landschaft
    Basel-Landschaft
  • Wappen des Kantons Basel-Stadt
    Basel-Stadt
  • Wappen des Kantons Bern
    Bern
  • Wappen des Kantons Freiburg
    Fribourg
  • Wappen des Kantons Glarus
    Glarus
  • Wappen des Kantons Graubünden
    Graubünden
  • Wappen des Kantons Nidwalden
    Nidwalden
  • Wappen des Kantons Schaffhausen
    Schaffhausen
  • Wappen des Kantons Schwyz
    Schwyz
  • Wappen des Kantons Solothurn
    Solothurn
  • Wappen des Kantons St. Gallen
    St. Gallen
  • Wappen des Kantons Thurgau
    Thurgau
  • Wappen des Kantons Wallis
    Wallis
  • Wappen des Kantons Zug
    Zug
  • Wappen des Kantons Zürich
    Zürich

EPD kostenpflichtig eröffnen

Auch wenn Sie nicht in einem der oben genannten Kantone wohnen, können Sie Ihr EPD vollständig digital über Post Sanela eröffnen. Die Nutzung des digitalen Eröffnungs-Services kostet einmalig 15 Franken.

Jetzt EPD eröffnen

Identifikation vor Ort

Für Kantone, die noch keine digitale Identifikation unterstützen, bieten wir alternativ eine EPD-Identifikation vor Ort an. Weitere Informationen dazu erhalten Sie direkt auf der Webseite Ihrer Stammgemeinschaft gemäss Auflistung unten.

  • Wappen des Kantons Jura
    Jura
  • Wappen des Kantons Neuenburg
    Neuenburg
  • Wappen des Kantons Tessin
    Tessin
  • Wappen des Kantons Zürich
    Zürich

Mit dem SwissID-Newsletter immer auf dem aktuellen Stand

Sie möchten informiert werden, sobald die komplett digitale Identifikation auch in Ihrem Kanton angeboten wird? Dann abonnieren Sie jetzt denn SwissID-Newsletter.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist SwissID neu auch EPD-Anbieterin?

Nein. Die SwissID stellt lediglich das Identifikationsmittel als sicheren Zugang zum elektronischen Patientendossier dar. SwissID selbst ist kein EPD-Anbieter. Bei Fragen zum Patientendossier, wenden Sie sich deshalb bitte direkt an Ihre gewünschte Stammgemeinschaft.  

Kann ich selbst entscheiden, bei welcher Stammgemeinschaft ich mein EPD eröffnen möchte?

Obwohl Sie in Ihrer Wahl nicht eingeschränkt sind, empfehlen wir Ihnen aus praktischen Gründen, wie z.B. den unterstützten Sprachen, ein EPD bei einer Stammgemeinschaft zu eröffnen, die regional auf den Kanton ausgerichtet ist, in dem Sie wohnen. Es ist jedoch durchaus möglich, dass eine Stammgemeinschaft das EPD nur für Personen aus einer bestimmten Region eröffnet. Mehr dazu finden Sie unter patientendossier.ch

Weshalb ist das EPD nicht gleichermassen kostenlos für alle Kantone?

Das elektronische Patientendossier ist grundsätzlich für alle Einwohnerinnen und Einwohner kostenlos. Die komplett digitale Eröffnung eines EPD wird derzeit jedoch noch nicht von allen Kantonen unterstützt, weshalb Post Sanela Health darüber hinaus auch eine kostenpflichtige Eröffnung anbietet.

Gibt es ein Mindestalter, um das elektronische Patientendossier nutzen zu können?

Um ein Patientendossier eröffnen zu können, ist eine geprüfte SwissID-Identität erforderlich. Diese kann altersunabhängig angelegt werden. Bezüglich Vorgaben zum Mindestalter für die Eröffnung eines EPD informieren Sie sich bitte bei Ihrer Stammgemeinschaft.

Ich habe bereits eine Identität, die persönlich geprüft wurde, aber mir wird mitgeteilt, dass meine Identität noch nicht für den Zugriff auf das elektronische Patientendossier freigeschaltet bzw. qualifiziert ist, woran liegt das?

Ihre Identität muss mit einem für das elektronische Patientendossier zertifizierten Verfahren überprüft worden sein. Wählen Sie dazu ein Verfahren, welches auf dieser Seite beschrieben wird. 

Weshalb kann die Identifikation für das EPD nicht mit einer Deutschen Identitätskarte durchgeführt werden?

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass für die Eröffnung eines EPD das Geschlecht angegeben werden muss. Diese Angabe fehlt jedoch auf der Deutschen Identitätskarte. Deshalb ist dieses Ausweisdokument nicht für die Identifikation für das EPD zugelassen. Verwenden Sie stattdessen einen Deutschen Reisepass.