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07.03.2021

E-ID-Gesetz abgelehnt – SwissID bleibt und wird weiterentwickelt

Die SwissID als sicheres Login der SwissSign Group AG bleibt in der heutigen Form bestehen. SwissSign Group wird ihr Netzwerk weiter ausbauen und mit dem Unterschriftsservice eine neue Dienstleistung anbieten. Online-Dienstleistungen mit höheren Anforderungen an Identitätsnachweise sind indessen weiterhin nicht oder nur umständlich möglich. Insgesamt wird die Digitalisierung in der Schweiz gebremst – es bleibt beim Status quo.

Das Stimmvolk hat das E-ID-Gesetz am 7. März 2021 abgelehnt. Die SwissID ist von diesem Entscheid nicht tangiert: sie bleibt als sichere digitale Identifikationsmöglichkeit in ihrer heutigen Form bestehen. Auch der Datenschutz richtet sich bei SwissSign Group AG weiterhin nach strengsten Vorgaben, so wie sie auch im E-ID-Gesetz vorgesehen waren: Getrennte Aufbewahrung von Nutzungs- und Personendaten, Datenhaltung in der Schweiz, Grundsatz der Datensparsamkeit.

SwissSign Group AG wird weiterhin alles daransetzen, das Netzwerk der Online-Dienstleister stetig auszubauen. Damit kann sie ihren Kunden ein grösseres und vielfältigeres Angebot offerieren. Ferner plant SwissSign Group AG ab Mitte 2021 basierend auf der SwissID einen elektronischen Unterschriftsservice anzubieten. Dieser Signaturservice kann im Rahmen der SwissID aktiviert werden; damit ist eine rechtsgültige digitale Unterschrift möglich. Der Ausgang der Abstimmung beeinträchtigt auch dieses Angebot nicht.

Hingegen bedeutet die Ablehnung des E-ID-Gesetzes, dass keine Harmonisierung der verschiedenen regulatorischen Grundlagen betreffend digitale Identitäten erfolgt. Mit der Konsequenz, dass es der Schweizer Bevölkerung auch künftig nicht ohne weiteres möglich sein wird, Online-Dienstleistungen, die höhere Identitätsanforderungen stellen, zu nutzen. Dies betrifft einerseits den wichtigen eGovernment-Bereich (also Online-Behördendienstleistungen), andererseits auch privatrechtliche Online-Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Online-Bankkontoeröffnung oder den Abschluss von Kreditverträgen. In der Schweiz kann die Digitalisierung in ihren wesentlichen Aspekten weiterhin nicht vorangetrieben werden – es bleibt beim Status quo.